Erfahren Sie mehr über die Komplexität rund um das Urheberrecht und die Medienbeobachtungsbranche, die Rolle der europäischen Urheberrechtsrichtlinie und wie wir diese Prozesse für unsere Kunden steuern und verwalten.
Heute gibt es keine internationale Institution, die es einem Medienbeobachtungsunternehmen erlaubt, Pressespiegel zu erstellen und sie über die Kunden legal weiterzuverbreiten. Lediglich auf nationaler Ebene erteilt die überwiegende Mehrheit der Verleger sogenannten Collective Management Organisations (CMOs) das Recht, Lizenzen für ihre Inhalte zu erteilen und die Urheberrechtsgebühren für die Nutzung ihrer Inhalte in ihrem Namen zu erheben. Einige dieser CMOs umfassen die PMG in Deutschland, die CFC in Frankreich, die NLA Media Access und die CLA (Copyright Licensing Agency) in Großbritannien, sowie die Cedro in Spanien.
Alle diese CMOs haben den Zweck, die Interessen der Verlage innerhalb der Medienbeobachtungsbranche zu verteidigen. Jedes Mal, wenn ein Medienbeobachtungsunternehmen seinem Kunden einen Artikel zur Verfügung stellt, muss eine Urheberrechtsgebühr gezahlt werden. In mehreren Märkten (Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Spanien) fallen für Kunden noch zusätzliche Gebühren an, wenn sie diesen Artikel innerhalb ihres Unternehmens oder ihrer Organisation weiterverbreiten.
Urheberrechte über Ländergrenzen hinweg
Dank der Gegenseitigkeitsabkommen zwischen den CMOs – bekannt als Europäische Urheberrechtsrichtlinie – ist die Verwendung von Presse- oder Webartikeln aus anderen Märkten möglich. Beispielsweise muss ein britisches Unternehmen, das französische oder spanische Medieninhalte nutzt, keine Lizenz in Frankreich oder Spanien erwerben.
Durch die Gegenseitigkeitsvereinbarungen ist es möglich, dass die NLA Media Access in Großbritannien die verwendeten ausländischen Inhalte Ihrer Mitglieder meldet und die NLA Media Access dann die CFC und Cedro für die Nutzung dieser ausländischen Inhalte bezahlt.
Dieses Modell der internationalen Verwaltung von Urheberrechten ist einfach, unkompliziert und effektiv für alle Akteure, sowohl für Verleger, Dienstleister, Kunden und Organisationen.
Es bietet zudem Flexibilität, um auf die unterschiedlichen rechtlichen Belange zwischen den Ländern eingehen zu können. Wir arbeiten mit all diesen Rechtsorganisationen zusammen, um unseren Kunden maximale Rechtssicherheit bei der Nutzung aller Medien zu gewährleisten.
Direkte und exklusive Abkommen
Anders verhält es sich, wenn der Verleger direkte Vereinbarungen mit Monitoring-Unternehmen, statt mit den üblichen CMOs schließen möchten. Damit solche Abkommen möglich sind, müssen die einzigartigen Marktbedürfnisse, einschließlich der im jeweiligen Land gesetzlichen Bestimmungen, berücksichtigt werden.
In Deutschland und in der Schweiz beispielsweise unterliegt die Nutzung ausländischer Presse durch Unternehmen einem gesetzlich organisierten System der obligatorischen kollektiven Verwaltung, das sowohl für einheimische als auch für ausländische Verleger bindend ist.
Andernorts, in Kanada und den Niederlanden haben die Verleger ihre Rechte ausschließlich einem Dienstleister anvertraut. Das bedeutet, dass ein Medienbeobachtungsunternehmen verpflichtet ist, mit diesem einen Dienstleister zusammenzuarbeiten, auch wenn dieser einer seiner Konkurrenten sein mag!
Eine solche Lösung ist nicht ohne Risiko für alle Akteure der Medienbeobachtungsbranche, einschließlich Verlagen, Medienbeobachtungsunternehmen und deren Kunden. Durch die Gewährung des exklusiven Zugriffs für einen einzelnen Dienstanbieter kann der Verleger einen Wettbewerbsvorteil für diesen Anbieter schaffen. Darüber hinaus schafft ein solches System sowohl administrative als auch technische Barrieren für den Zugang zu den Medieninhalten. Diese Umstände können dazu führen, dass der Endkunde diese Barrieren nicht überwinden will und so auf Medieninhalte, die ihn betreffen könnten, verzichtet.
Medienbeobachtung in einer Welt mit endlos vielen Informationen
Eine solche Entscheidung ist nicht ohne Risiko für den Verleger, dessen Marke aus den Pressespiegeln verschwindet, die von den Kommunikationsdirektoren, den Marketingchefs und Organisationen verwendet werden, um ihre Strategie mit dem Medienumfeld zu entwickeln. Pressespiegel sind jedoch nicht dazu gedacht, Verlage zu ersetzen, zumal die Medienbeobachtungsbranche ein Nischenmarkt ist. In einer Welt der Informationsflut, die durch Fake News und Unsicherheit gekennzeichnet ist, ist es für Unternehmen und Organisationen notwendig, mit Dienstleistern zusammenzuarbeiten, um Informationen zu sammeln, Inhalte zu analysieren, zu verstehen und sie unter Einhaltung des Urheberrechts verfügbar zu machen. Das ist die Rolle von Medienbeobachtungsunternehmen.
Dieser Grundsatz einer umfassenden Medienabdeckung wurde in einem Rechtsfall vor dem New Yorker Gericht anerkannt. Im Fall TV Eyes vs. Fox news (2014) stellte Richter Alvin Hellerstein klar, dass die Medienbeobachtung eine für Demokratien und die Freiheit wesentliche Dienstleistung ist, da es für eine Institution unmöglich ist, alle Informationen allein zu beobachten. Monitoring-Anbieter sind daher ein wesentliches Rädchen im Getriebe von Informationsgesellschaften.
Wir sind der Ansicht, dass es notwendig ist, den Zugang zu jeglichen Informationen zu erleichtern.
Dies kann aber nicht im Rahmen von Exklusivvereinbarungen geschehen, die eine marktbeherrschende Stellung eines einzelnen Akteurs schaffen können, was wiederum zu missbräuchlichem Verhalten führen könnte. Wir verteidigen wir das Urheberrecht, egal mit wem wir arbeiten. Dies ist für uns eine ethische Frage. Es ist entscheidend, dass wir einen fairen Markt verteidigen, auf dem sich alle Anbieter an die gleichen Regeln halten.